Heide Pinkall - Fotografie


Liefer- und Geschäftsbedingungen für Lieferung von Bildmaterial in alanolger und digitaler Form zur Vergabe von Nutzungsrechten
 
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbdingungen (AGB) folgen den Empfehlungen des Bundesverbandes der Pressebild-Agenturen und Bildarchive e. V. (BVPA), Berlin.

A. Allgemeines 

1. Alle Angebote, Lieferungen, elektronische Übermittlungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den folgenden Geschäftsbedingungen. Anderweitige Nutzungsrechtsvereinbarungen müssen gesondert vereinbart werden.

2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Fotografin. Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o.ä. oder in eigenen Dateien, Rechnern, im Internet oder entsprechenden Medien verwiesen wird, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sowohl für den Fall der Lieferung und ggf. Nutzung analogen Bildmaterials als auch den Fall der Übermittlung und ggf. Nutzung elektronisch übermittelter Bilddaten kommt ein Vertragsverhältnis nur auf der Grundlager dieser AGB zustande, andernfalls darf das übermittelte Bildmaterial bzw. dürfen die übermittelten Bilddaten nicht genutzt werden.

3. Eine Ablehnung meiner Lieferbedingungen erlangt (bei analogem Bildmaterial) nur durch Rücksendung des gelieferten Bildmaterials innerhalb von drei Werktagen ab Zugang des Bildmaterials beim Besteller und (bei digitalem Bildmaterial) durch Löschung des sog. "Low-Resolution-Materials" und diesbezügliche schriftliche Bestätigung gegenüber der Fotografin vor Anforderung der Bildmaterial-Feindaten Gültigkeit.

4. Reklamationen, die (bei analogem Bildmaterial) den Inhalt der Sendung betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt des Bildmaterials telefonisch mitzuteilen und binnen einer Woche in schriftlicher Form einzureichen.Reklamationen (auch betreffend digitales Bildmaterial) hinsichtlich technischer oder sonstiger verdeckter Mängel sind unverzüglich ab Entdeckung in schriftlicher Form vorzubringen. Bei Unterlassung derartiger Reklamationen ist eine Haftung meinerseits für eventuell bereits entstandene oder entstehenede Kosten/Schäden ausgeschlossen. 

5. Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der technischen Nutzung der Bilder, Art, Umfang und Sprachraum der beabsichtigten Nutzung anzugeben, im Falle der Werbung auch das Produkt. Die Nutzung des Materials ist erst gestattet, nachdem die Fotografin der geplanten Nutzung und dem mitgeteilten Verwendungszweck zugestimmt hat. "Low-Resolution-Material" aus der Website der Fotografin oder aus anderer Quelle darf grundätzlich nicht zur Veröffentlichung und Verbreitung genutzt werden. Eine Digitalisierung von analogem Material und die Weitergabe von digitalem Material im Wege der Datenfernübertragung oder auch Datenträgern ist nur zulässig, soweit dies für die Ausübung der dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte erforderlich ist. 
Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der Nutzungsart, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt, und die Fotografin ist von Schadenersatzansprüchen Dritter freigestellt. Im übrigen gelten für derartige Fälle die Regelungen des Abschnittes E dieser AGB. 
Das gelieferte bzw. angebotene Bildmaterial/die angebotenen Bilddaten dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Fotografin nicht verändert oder in irgendeiner Weise bearbeitet werden.

6. Geliefertes analoges bzw. elektronisch übermitteltes Bildmaterial bleibt stets das Eigentum der Fotografin. Es wird ausschließlich vorübergehend und zum Erwerb von Nutzungsrechten im Sinne des Urheberrechtsgesetzes zu den auf dem Liefer­schein angegebenen Nutzungsart innerhalb der genannten Frist zur Verfügung gestellt. 

7. Bildmaterial, an dem der Beteller keine Nutzungsrechte erwerben möchte bzw. erworben hat, ist bei analogem Bildmaterial innerhalb der auf dem Lieferschein genannten Frist zurückzugeben, bei Überschreitung der Ausleihfrist fallen Blockierungskosten gemäß der Rubrik E dieer AGB an. Bei digitalem Bildmaterial sind die entsprechenden elektronischen Bilddaten im Falles des Nichterwerbs von Nutzungsrechten unverzüglich zu löschen.
Bildmaterial, an dem der Beteller Nutzungsrechte erworben hat und/oder seine Verwendungsabsicht bekundet hat, ist bei analogem Bildmaterial innerhalb von 90 Tagen nach Empfang zurückzugeben, unabhängig davon, ob der Besteller es tatächlich genutzt hat oder nicht. Für digitales Bildmaterial gilt eine entsprechende Löschungsfrist der übertragenen Bilddaten von ebenfalls 90 Tagen.

8. Bei analogem Bildmaterial werden für alle Bildlieferungen Bearbeitunggebühren und Versandkosten berechnet, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben. Ebenso berechne ich für die Bechaffung von Fremdmaterial und Informationen Vermittlungs- bzw. Informationsgebühren, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwands ergeben; dies gilt auch im Falle der Beschaffeung entsprechenden digitalen Bildmaterials bzw. entsprechender elektronischer Bidldaten. Eine Verrechnung mit eventuellen Nutzungshonoraren kann nicht erfolgen. Mit der Bezahlung der Bearbeitungsgebühren erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte (siehe ergänzend Rubrik B.7). 

B. Honorare

1. Jede Nutzung meines Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentationen sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildwerkes werden. 

2. Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung, die mir angegeben sind. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Besteller, wird automatisch nach meinen jeweils geltenden Honorarsätzen berechnet. Macht der Besteller keine genauen Angaben, ist die Fotografin berechtigt, ein Pauschalhonorar anzusetzen. Im übrigen gelten zur Bemessung des Honorars die jeweils aktuellen Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM). Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto ohne Mehrwertsteuer und Künstlersozialversicherungsabgabe. 
Alle Honorar- und Kostenrechnungen sind innerhalb einer Woche nach Rechnungseingang ohne jeden Abzug zu zahlen.

3. Für Fotomodell-, Luft-, Unterwasser-, Expeditionsaufnahmen und sonstige unter ungewöhnlichen Umständen und Kosten entstandene Fotos wird grundsätzlich ein Aufschlag zum Grundhonorar des jeweiligen Verwendungszweckes berechnet. 

4. Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, den genannten Umfang und den vereinbarten Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf meiner vorherigen schriftlichen Zustimmung. Im Falle unberechtigter Nutzung und/oder Weitergabe meines Bildmaterials gilt die Vertragsstrafenregelung gemäß der Rubrik E.1 dieser AGB.

5. Wird ein bebildertes Objekt (wie z.B. ein Buch, ein Plattencover, eine CD- oder DVD-Hülle, ein Prospekt etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Fotomotiv erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang. 
Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Der Verwender hat die Fotografin über den neuen Verwendungszweck zu informieren und sich die Zustimmung zur Nutzung erteilen zu lassen, andernfalls gilt insoweit auch die Vertragsstrafenregelung gemäß Rubrik E.1 dieser AGB. 

6. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen mindestens einen Aufschlag von 100% des jeweiligen Grundhonorars. 

7. Für das Heraussuchen und die Zusammenstallung analogen Bildmaterials wird eine Bearbeitungsgebühr berechnet, die sich nach Art und Umfang des erforderlichen Arbeitsaufwandes richtet, mindestens jedoch € 30,- beträgt. Kosten für Scanns und Bildübertragungen werden je nach Vereinbarung berechnet. Für aufwendige Recherchen und ggf. Bildbeschaffungen sind gesonderte Bearbeitungsgebühren zu entrichten; auch diese richten sich nach Art und Umfang des insoweit erforderlichen Arbeitsaufwandes.
Porto, Luftfrachtgebühren und Kurierkosten hat der Kunde zu tragen; dasselbe gilt für fotografiesche und reprotechnische Kosten.

8. Sobnald der Besteller bekundet hat, dass er das gelieferte oder elektronisch übertragene Bildmaterial ganz oder teilweise nutzen will, ist die Fotografin berechtigt, ihm die Vergabe von Nutzungsrechten in Rechnung zu stellen, auch wenn die Veräffentlichung oder sonstige Nutzung noch nicht erfolgt ist.

9. Zur Veröffentlichung angenommene Bilder werden ohne Berechnung von Blockierungskosten höchstens 90 Tage ab Lieferdatum zur Verfügung gestellt. Ausnahmen müssen im Einzelfall vereinbart werden. 

10. Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits gezahltes Honorar nicht zurückerstattet/zurückverlangt werden. 

11. Honorarzahlungen müssen immer unter der Angabe der Kundennummer und Bildnummer geleistet werden. Ohne diese Angaben kann eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr erhoben werden, die sich nach dem Umfang des zusätzlichen Aufwandes richten kann. Außerdem ist bei der Abrechnung genau anzugeben, welches Bild in welcher Publikantion an welcher Stelle verwendet wurde. 
 

C. Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte 

1. Alle analogen Bildvorlagen sind wie Originale zu behandeln. Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. Das gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom Bildinhalt her einem weiteren Urheberschutz unterliegen (z.B. Werke der bildenden und darstellenden Kunst). Die Ablösung der weiteren Urheberrechte sowie die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen usw. obliegt dem Verwender. 
Die Fotos werden von uns mir zur vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung gestellt und sind nach erfolgter Verwendung sofort wieder zurückzugeben bzw. im elektronischen Speicher zu löschen. Die vertraglich eingeräumten Rechte gelten nur für die einmalige Verwendung im vereinbarten Umfang. Wiederholungen oder sonstige Ausweitungen der ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte sind nur mit meiner vorherigen Zustimmung erlaubt. 
Meine vorherige Zustimmung ist insbesondere im Falle der werblichen Nutzung des Bildmaterials einzuholen. Soweit bei einer werblichen Nutzung Persönlichkeitsrechte einer abgebildeten Person verletzt werden können, obliegt die Einholung der Zustimmung der abgebildeten Person dem Besteller. Kommt es aufgrund einer nicht eingeholten Zustimmung zu Schadenersatzansprüchen der verletzten Person, hat der Besteller die Fotografin von diesen Schadenersatzansprüchen freizuhalten. Meine Zustimmung zur Übertragung von Nutzungsrechten ist auch dann nicht entbehrlich, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens erfolgte (§ 34 Abs. 3 UrhG); diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gemäß § 34 Abs. 3 UrhG anzusehen. 

2. Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. 
Bei Verstößen hiergegen ist die Fotografin berechtigt, das fünffache des für die Verwendungsart üblichen Honorars gemäß den Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing oder des ursprünglich vereinbarten Honorars zu berechnen. 
Tendenzfremde Verwendung und Verfälschungen/Veränderungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung der abgebildeten Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadenersatzpflichtig. Ferner hat der Verwender in einem solchen Fall die Fotografin von jeglicher Inanspruchnahme der verletzten Personen und/oder Dritter freizuhalten.

3. Die Weitergabe des Bildmaterials oder die Weitergabe von Nachdruckrechten oder von elektronisch übertragenen Bilddaten an Dirtte ist nicht gestattet (siehe dazu Rubrik B.4). Ebenso sind Dia-Duplizierungen und die Fertigung von Internet-Negativen, Reproduktionen, Vergrößerungen und elektronische Speicherung von Bilddaten für Archivzwecke des Bestellers sowie die Weitergabe an Dritte nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen meiner schriftlichen Genehmigung. 
Der Besteller ist verpflichtet, mir ohne Aufforderung Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er ohne meine Genehmigung dupliziert, sonstige Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt oder di­gitale Daten unserer Fotos gespeichert hat. Alle mit oder ohne Genehmigung der Fotografin angefertigten Kopien etc. sind nach Verwendung der Fotografin auszuhändigen bzw. zu löschen. 

4. Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Verwender bzw. Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts abgebildeter Personen oder des Urheberrechts durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und/oder Text übernehme ich keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten gegenüber schadenersatzpflichtig. 

5. Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nur mit deren Namen und redaktionell geschehen. Etwaige entgegenstehende berechtigte Interessen des oder der Abgebildeten im Sinne des § 23 Abs. 2 Kunsturhebergesetz (KUG) sind vom Verwender zu beachten.

6. Ich übernehme keine Schadenersatzforderungen, die sich aus der Verwendung meiner Bilder etwa ergeben sollten. Der Verantwortliche des jeweiligen Druckwerkes oder sonstigen Mediums trägt in jedem Fall die völlige Verantwortung selbst, auch die aus dem Recht am eigenen Bild und bei Verwendung des überlassenen Bildmaterials für werbliche Zwecke ohne die vorherige Einholung unserer Zustimmung im Hinblick auf eine etwaige Verletzung von Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen. 

7. Die Weitergabe des Bildmaterials oder von Nachdruckrechten bedarf eines separaten Vertrages mit der Fotografin. 

8. Ich behalte mir die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkenne Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an. Ausgenommen sind Fälle, in denen dem Besteller/Verwender an bzw. für das überlaene Bildmaterial ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt worden sind. 

9. Das Versandrisiko für die Rückgabe analogen Bildmaterials trägt aufgrund des zugrundeliegenden Leih- bzw. leihähnlichen Rechtsverhältnisses der Rücksender. Kosten und Gefahr vollständiger und ordungsgemäßer Rücksendung sowie für unsachgemäße oder mangelhafte Verpackung liegen beim Besteller und verpflichten diesen bei Verlust oder Beschädigung zu Schadenersatz, auch wenn die Rücksendung an die Fotografin durch beauftragte Dritte des Bestellers vorgenommen wird (§ 278 BGB). Bzgl. des in einem solchen Schadensfall zu leistenden Schadenersatzes gilt die Regelung der Rubrik E.4 dieser AGB i. V. mit dem "Anhang zur Rubrik E". Als unvollständig werden auch das Fehlen von Bildmasken und Beschriftungen betrachtet, etwaige Verwaltungskosten meinerseits gehen zu Lasten des Bestellers. 

D. Urheberrecht, Belegexemplare 

1. Ich verlange unter Hinweis auf § 13 UrhG ausdrücklich die Erbringung eines Urhebervermerks, und zwar in einer Weise, daß kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen läßt. Außerdem ist es uns bei der Abrechnung genau anzugeben, welches Bild in welcher Publikation an welcher Stelle verwendet wurde. Unterbleibt die Namensnennung, so habe ich Anspruch auf Schadenersatz in Form eines Zuschlages von 100% zum jeweiligen Nutzungshonorar zuzüglich eventueller Verwaltungskosten. Der Verwender hat die Bildagentur von aus der Un­terlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüche Dritter freizustellen. Das Namensnennungsrecht kann nicht durch eine erhöhtes Honorar abgegolten werden. 

2. Ziffer 1 gilt ausdrücklich auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrücklichen Sondervereinbarungen getroffen wurden. 

3. Vor jeder Veröffentlichung im Druck sind mir gemäß § 25 VerlagsG mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken. 

E. Vertragsstrafe/pauschalierter Schadenersatz (vgl. ergänzend Anhang zu E)

1. Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder Weitergabe meines Bildmaterials, unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte, unberechtigter Fertigung von Diaduplizierungen und Internegativen, Reproduktionen und Vergrößerungen sowie der Fertigung von Kopien digitaler Datensätze oder analoger Darstellung der in den Datensätzen enthaltenen Bildinhalte für Archivzwecke des Bestellers sowie Weitergabe derselben an Dritte und für den Fall, daß der Kunde eine nach diesem Vertrag vorzunehmende Löschung von Daten unterlassen hat, wird vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche ein Mindesthonorar in Hähe des Fünffachen des vereinbarten, üblichen oder des anhand der jeweils gültigen Bildhonorarsäzte der MFM zu ermittelnden Nutzungshonorars fällig.

2. Unterbleibt der Urhebervermerk, so habe ich Anspruch auf einen Zuschlag in Hähe von - ggf. jeweils -  100% zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. evtl. Verwaltungskosten.

3. Erfolgt die Rückgabe analogen Bildmaterials nach Ablauf der kostenlosen Ansichtsfrist nicht oder verspätet, werden für nicht zur Verwendung kommende Bilder sog. Blockierungskosten fällig gemäß Anhang zu E.1. Derartige Blockierungskosten sind ggf. bei langanhaltender Blockierungsfrist begrenzt auf den Verlustwert des jeweiligen Bildmaterials gemäß Anhang zu E.3c.
Dies gilt auch für freie Angebote, wenn Empfänger der Sendung ständiger Abnehmer von frei angebotenem Bildmaterial ist (ständige Geschäftsbeziehung).
Ebenso werden die Blockierungskosten gemäß Anhang zu E.1 fällig, wenn Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben und/oder für das er eine Verwendungsabsicht bekundet hat, nach Ablauf von 90 Tagen ab Empfang nicht zurückgegeben wird, und zwar zusätzlich zum Nutzungshonorar.

4. Für beschädigte oder nicht zurückgegebene ananloge Bildvorlagen ist Schadenersatz zu leisten gemäß Staffelung im Anhang zu E.2. Die jeweiligen Beträge der Staffelung pro analogem Bild gelten als vereinbart, ohne daß die Fotografin die Höhe des Schadens im einzelnen nachzuweisen hat. Doe Betr
ge errecjmem socj ais de, Wegfall weiterer Nutzungsmöglichkeiten. Dem Besteller bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen etwaigen geringeren Schaden nachzuweisen, ebenso bleiben mir weitergehende Schadenersatzansprüche und Blockierungskosten (bis zur Höhe des Schadenersatzes für den Fall des Verlustes/der Zerstörung) vorbehalten.
Mir vom Schadenersatzpflichtigen für beschädigte oder verlorene Bildvorlagen angebotene Ersatzduplikate oder aufgrund gescannter Bildvorlagen oder gespeicherter Bilddaten anderweitig produzierte Ersatz-Fotografien werden nicht akzeptiert.

5. Werden als verloren gemeldete und berechnete analoge Bildvorlagen innerhalb eines Jahres nach Lieferung aufgefunden und zurückgegeben, so vergüte ich ein Drittel des Verlust-Schadenersatzes. Die Berechnung von Blockierungskosten bleibt vorbehalten bzw. bereits berechnete Blockierungskosten werden nicht erstattet.

6. Analoges Bildmaterial ist versiegelt, Wird die Versiegelung ohne Angabe einer bestimmten Nutzung geöffnet, wird eine Layoutgebühr berechnet, deren Höhe sich aus dem Anhang zu E.3 ergibt. Die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten.

F. Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges

1. Meine Rechnungen sind stets netto innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zahlbar. Nach Ablauf dieser Frist berechne ich Verzugszinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 1 BGB.

2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich Brake (Unterweser)/Deutschland. 

3. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart. 

4. Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt 

Anhang zu E (Vertragsstrafe/pauschalierter Schadensersatz): 

1. Blockierungskosten bei Überschreitung der Rückgabefrist analogen Bildmaterials pro Stück und Tag 

- bei Color-Dias, Farbvorlagen und -negativen € 1,50
- bei s/w-Vorlagen 0,80 €

2. Pauschlierter Schadensersatz bei Verlust oder Zerstörung/Beschädigung von Color-Dias, Farbvorlagen, Negativen (also sämtlichem Original-Bildmaterial):

a) leichte Beschädigung, die eine weitere Verwendung erlaubt: 150,- Euro
b) starke Beschädigung, die eine beschränkte Weiterverwendung erlaubt: 250,- Euro
c) Verlust/Zerstörung:
- Dias/Negative bis 6 x 9: 500,- Euro
- Dias/Negative 9 x 12 und 13 x 18: 600,- Euro
- Dias/Negative 18 x 24: 1000,- Euro

3. Layout-Gebühren: 100,- Euro 

 

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